Zollfreilager – die wahrscheinlich beste Option, um Silber steueroptimiert zu kaufen und sicher zu lagern

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In wirtschaftlich schwierigen Zeiten investieren viele Anleger vermehrt in physische Edelmetalle. Dabei sind Silber & Co. laut Meinung zahlreicher renommierter Experten eine geeignete Option, um Depots zu diversifizieren. Zudem sollen sie einen Schutz bei hoher Inflation und Währungsschwankungen bieten.


Allerdings fällt beim Silberkauf in der Regel Mehrwertsteuer an. Das hat zur Folge, dass Anleger entweder weniger Silber für ihr Geld bekommen oder mehr Geld für die gewünschte Menge des Edelmetalls bezahlen müssen.


Zum Glück bietet sich cleveren Investitionen eine attraktive und völlig legale Möglichkeit, um die Mehrwertsteuer beim Erwerb von Silber zu sparen. Hierbei handelt es sich um den Silberkauf in Zollfreilagern.

Was sind Zollfreilager?



Zollfreilager sind spezialisierte Einrichtungen, die oft auch als Transitlager bezeichnet werden. Diese ermöglichen es, Waren sowohl steuer- als auch zollfrei zu lagern, solange diese nicht das Lager verlassen. Die Zollfreilager dienen auch zur Aufbewahrung von hochpreisigen Investitionsgütern wie Edelmetallen, Kunstwerken oder seltenen Sammlerstücken.



Der Zoll ist sowohl für die Zulassung der Lager als auch für die Überwachung der Bestände sowie die Einhaltung aller Bestimmungen verantwortlich. Diese Aufgaben übernehmen dementsprechend Angestellte der jeweiligen Zollbehörde. Güter lassen sich in den Lagern grundsätzlich für unbestimmte Zeit aufbewahren, ohne dass Einfuhrzölle oder lokale Steuern anfallen.

Wo befinden sich Zollfreilager?



Steuerrechtlich ist ein Zollfreilager im Ausland angesiedelt. Besonders gefragt sind bei europäischen Investoren oft solche Lager, die sich nicht in der EU aber geografisch in ihrer Nähe und gleichzeitig in politisch stabilen Regionen befinden.



 In diesem Zusammenhang sind vor allem Zollfreilager in der Schweiz sehr beliebt. Allein dort gibt es aktuell über sieben Zollfreilager.


Wie funktioniert der Silberkauf im Zollfreilager?



Anleger können Silber – etwa in Form von Barren oder Münzen – wie gewohnt erwerben. Soll das Edelmetall in einem Schweizer Zollfreilager aufbewahrt werden, empfiehlt sich der Kauf bei einem schweizerischen Edelmetallhändler.



Um dem Kunden die Mehrwertsteuer – in Deutschland immerhin neunzehn Prozent des Warenwerts – zu sparen, liefert der Händler das Silber aber nicht zum Käufer. Stattdessen erfolgt die Lieferung direkt an das jeweilige Zollfreilager. Hier kümmern sich Mitarbeiter um die Erfassung und sichere Einlagerung des Silbers.


Welche weiteren Vorteile bieten Zollfreilager Investoren?



In Zollfreilagern können Anleger relativ günstig Wertgegenstände lagern. Nicht nur für Silber, sondern auch für andere Weißmetalle entfällt dabei beim Kauf die Mehrwertsteuer. Das ist sogar bei einem späteren Teil- oder Komplettverkauf der Edelmetalle möglich.



Bedingung dafür ist nur, dass der Käufer ebenfalls zur Aufbewahrung das Zollfreilager nutzt. So lassen sich oft höhere Verkaufspreise erzielen, da der Käufer durch die Mehrwertsteuerfreiheit der Transaktion Geld beim Erwerb sparen kann.



Die Wertgegenstände von Kunden sind in Zollfreilagern in mehrerer Hinsicht gut abgesichert. So zeichnen sich Zollfreilager durch besonders hohe Sicherheitsstandards und umfassende Vorkehrungen gegen Raub und Elementarschäden aus. Viele Betreiber bieten Kunden darüber hinaus Versicherungen mit hohen Deckungsvolumina oder sogar vollumfänglicher Absicherung an. 



Die Lager sind auch oft gut zu erreichen. Ein Beispiel dafür ist das Schweizer Zollfreilager Embraport. Dieses liegt nur zehn Kilometer von der deutschen Grenze und nur wenige Autominuten vom Flughafen Zürich entfernt. Dabei besteht eine gute Anbindung an das transnationale Straßen- und Schienennetz. Das ermöglicht es Investoren, Bestände im Lager bei Bedarf einfach vor Ort zu kontrollieren.


Ist ein Offenes Zolllager eine mögliche Alternative zum Zollfreilager?



In der Schweiz werden Zollfreilager und Offene Zolllager unterschieden. Letztere befinden sich im Besitz von privaten Betreibern. Die Zollbehörde kontrolliert zwar auch hier regelmäßig die Bestände. Bei der Überwachung beschränkt sich der Zoll dabei jedoch in der Regel auf den Zugriff auf die Lagerbuchhaltung des Betreibers via IT und Besuche vor Ort.



Dementsprechend vertraut die Zollbehörde darauf, dass der jeweilige Betreiber die Dokumentation und Durchführung aller Warenbewegungen – also das Einlagern, Umlagern und Auslagern – innerhalb dieser Offenen Zolllager korrekt durchführt. Dafür müssen die Betreiber eine Bürgschaft beim Zoll hinterlegen. Auch in Offenen Zolllagern ist – analog zur beschriebenen Situation bei Zollfreilagern – der steuerfreie Kauf von Silber möglich. Aufgrund der vom Lagerbetreiber zu hinterlegenden Bürgschaft ist jedoch in offenen Zolllagern mit höheren Kosten im Vergleich zu den Zollfreilagern zu rechnen.

Bild von EFAFLEX_Schnelllauftore auf Pixabay

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