Corona-Umzug: Das bedeutet Stress

Foto: © Andrey Popov/ adobe.com

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Ein Umzug stellt im wahrsten Sinne des Wortes häufig einen großen Kraftakt dar. Auf Bekannte, Freunde und Familienmitglieder, die bei dem Umzug tatkräftig mit anpacken, kann daher kaum verzichtet werden. 

In Zeiten der Corona-Pandemie ergibt sich dabei jedoch durchaus ein Problem. Es gelten schließlich Kontaktbeschränkungen, die zu Zeiten des Lockdowns lediglich Treffen mit einer weiteren Person und dem eigenen Haushalt erlauben. Für das Umziehen in die neue Wohnung würde dies bedeuten, dass lediglich ein weiterer Helfer erlaubt ist. Daher stellen sich aktuell viele Menschen, die bald mit einem Umzug konfrontiert sind, die Frage, wie dies in der Praxis funktionieren soll und ob Ausnahmen möglich sind. 

Die einfachste Lösung besteht in diesem Zusammenhang in jedem Fall in der Beauftragung eines professionellen Dienstleisters. Ein Berliner Umzugsunternehmen zu beauftragen, kann nämlich viel Zeit und Nerven sparen – auch in den Zeiten der Kontaktbeschränkungen dürfen die Umzugsspeditionen ihre Arbeit nach wie vor ausführen. 

Umzugshelfer an verschiedenen Orten einsetzen

Auf Nachfrage bei den Ordnungsämtern der Bundesrepublik wird schnell deutlich, dass für einen Umzug keine Ausnahmen hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen gemacht werden können. Dennoch herrscht für die Problematik Verständnis. Viele Nachfragen aus der Bevölkerung, wie ein Umzug in Corona-Zeiten organisiert werden kann, gab es vor allem im ersten Lockdown. Mittlerweile scheinen sich die Menschen mit der ungewohnten Situation jedoch bereits arrangiert zu haben. 

Die Ordnungsämter geben den Umzugswilligen den Rat, dass diese mit den Planungen noch frühzeitiger als normalerweise beginnen sollten. Sinnvoll ist es dann, die Helfer an verschiedenen Arbeitsorten zu positionieren. So kann das Umzugsgut zum Beispiel von einem Helfer, natürlich mit Maske und dem entsprechenden Abstand, aus der Wohnung getragen werden. Den Transport übernimmt dann wiederum ein weiterer Helfer. In die neue Wohnung werden die Möbel ebenfalls wieder von einer anderen Person getragen. Wird dieses Konzept umgesetzt, wird gegen keine Regeln verstoßen. Außerdem lässt sich dieses Vorgehen gut planen, sodass der Umzug in kurzer Zeit erfolgreich über die Bühne gebracht werden kann. 

Regelungen gelten nicht für geimpfte Umzugshelfer 

Umzugswillige müssen jedoch noch mehr beachten. Am neuen Ort müssen die Möbel so aufgrund der Ausgangssperre, die in vielen Teilen des Landes gilt, spätestens um 22 Uhr sein. Ein Verlassen der Wohnung ist aufgrund eines Umzugs nicht legitim, denn ein solcher gilt nicht als unabweisbarer Grund. 

Eine Ausnahme gibt es in diesem Zusammenhang allerdings doch. Umzugshelfer, die bereits eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten haben, sind von den Regelungen nicht betroffen. 

Die beste Lösung: Umzugsunternehmen beauftragen

Diejenigen, die sich die Arbeit des Umzugs ersparen möchten oder nicht in der Lage sind, den Wohnungswechsel in Eigenregie zu bewältigen, sollten die Hilfe eines kompetenten Umzugsunternehmen in Anspruch nehmen. Natürlich sind diese ebenfalls verpflichtet, sich an die geltenden Hygienemaßnahmen zu halten, allerdings dürfen sie auch während eines Lockdowns weiterarbeiten. 

Umzugsunternehmen müssen die allgemeinen Regelungen für Dienstleistungsbetriebe zwar beachten, allerdings ist für ihre Arbeit keine körperliche Nähe zu ihren Kunden nötig. Beschränkungen gelten für die Umzugsspeditionen somit kaum. 

Wenn der Umzug aufgrund der aktuellen Situation komplett abgesagt werden soll, muss beachtet werden, dass ein Vertrag auch in Pandemie-Zeiten bindend ist. So beginnt der unterschriebene Mietvertrag zu dem vereinbarten Datum und die Mietzahlungen werden ab diesem Zeitpunkt fällig – unabhängig davon, ob der Einzug bis dahin erfolgt ist. 

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