Reisestornierung: Diese Kosten sollte man im Blick haben

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In den aktuellen schweren Zeiten ist die Urlaubs-Vorfreude der Menschen verständlicherweise besonders groß. Daher buchen viele Verbraucher trotz der bestehenden Unsicherheiten schon jetzt Pauschalreisen, Flüge und Hotels für die Ferien – auch, wenn bis zu dem eigentlichen Antritt der Reise oft noch viele Monate vergehen. 

Dadurch könnte der Urlaub noch von einigen unvorhergesehenen Ereignissen verhindert werden, ob Naturkatastrophen am Urlaubsort, Unfällen, Unruhen oder der anhaltenden Pandemie. 

Pauschalreise kostenfrei stornieren

Natürlich besteht für Verbraucher grundsätzlich keine Pflicht, ihre gebuchte Pauschalreise anzutreten. Somit ist es generell bis zum letzten Tag möglich, den Urlaub zu stornieren. Allerdings sind die konkreten Umstände dafür entscheidend, ob der Veranstalter dafür Kosten in Rechnung stellen darf und – falls ja – in welcher Höhe diese ausfallen. 

Die Gesetzeslage gestaltet sich recht eindeutig, wenn der Grund für die Stornierung des Urlaubs in „höherer Gewalt“ liegt. Wird das Reiseziel so durch Bürgerkriege oder Naturkatastrophen erschüttert, sind in der Regel Stornokosten der Pauschalreise nicht zu befürchten. 

Steigende Gebühren für die Stornierung 

Allerdings stellen die bloße Angst vor einer eventuellen Krankheit oder eine abstrakte Terrorbedrohung noch keinen Grund dar, um eine kostenlose Stornierung des Urlaubs durchführen zu können. Empfehlenswert ist es für Verbraucher, im ersten Schritt die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu studieren. Falls für die jeweilige Urlaubsregion eine offizielle Reisewarnung vorliegt, ist das Stornieren der Reise kostenfrei möglich. 

Jedoch ist dies nicht der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Buchung bekannt war, dass eine Gefahr für Touristen an dem Urlaubsort herrscht. Wird so beispielsweise eine Reise nach Somalia oder Libyen geplant, ist eine kostenlose Stornierung nicht durchführbar. 

Generell ist also in den meisten Fällen mit Stornierungsgebühren zu rechnen. Eine Absicherung bietet lediglich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Möchte oder kann eine gebuchte Reise nicht angetreten werden, sollte dies dem zuständigen Veranstalter oder dem Reisebüro jedoch umgehend gemeldet werden. Die Höhe der Stornierungsgebühren steigt nämlich, desto näher der Urlaubstermin rückt. 

Wie hoch sich die Kosten für die Stornierung im Detail gestalten, ist dabei stets von dem jeweiligen Anbieter abhängig, da keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der zulässigen Stornierungsgebühren existiert. Daher ist es sinnvoll, vor der Buchung stets die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisepartners zu studieren. 

Übertragung der gebuchten Reise 

Allerdings bildet die Stornierung nicht die einzige Möglichkeit, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten wird. Die Reise kann so beispielsweise von Bekannten oder Freunden übernommen werden. Lediglich für die Namensänderungen fallen dann zusätzliche Kosten an. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass der Reiseveranstalter eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Datum oder ein anderes Reiseziel anbietet – allerdings besteht für ihn dazu keine rechtliche Verpflichtung. 

Diejenigen, die bei ihrer Urlaubsbuchung stets auf der sicheren Seite sein möchten, sollten eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese springt ein, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, ob aufgrund von Unfällen, Krankheiten, Arbeitslosigkeit oder einem Todesfall. Wie teuer der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist, hängt stets von dem Alter des Versicherten, dem Umfang der gebuchten Leistungen und dem Preis der Reise ab. Daneben sind die Tarife sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung erhältlich. Eine Reise mit der Familie, die rund 3.000 Euro kostet, kann bereits für 120 Euro durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. 

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