Weihnachten: So umgeht man die Schlüsseldienstabzocke an Feiertagen

Weihnachten, für viele das Fest der Liebe, kann zu einem heillosen Chaos werden. Man muss sich nur einmal ausmalen, dass man gerade noch Plätzchen gebacken hat, den Müll rausbrachte und nun vor verschlossener Tür steht, weil die Haustüre zufiel. Der Einstieg über den Schornstein, wie es der Weihnachtsmann handhabt, ist sicher keine gute Idee.

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Weihnachten, für viele das Fest der Liebe, kann zu einem heillosen Chaos werden. Man muss sich nur einmal ausmalen, dass man gerade noch Plätzchen gebacken hat, den Müll rausbrachte und nun vor verschlossener Tür steht, weil die Haustüre zufiel. Der Einstieg über den Schornstein, wie es der Weihnachtsmann handhabt, ist sicher keine gute Idee.


Schlüssel an einem festen Platz ablegen

Das Missgeschick passiert meistens, wenn der Haustür- oder Wohnungsschlüssel nicht an seinem festen Platz liegt oder hängt. Das ist aber wichtig, denn so groß sind Schlüssel nicht und sie gehen leicht verloren. Hat der Schlüssel seinen festen Platz, am besten im Flur in der Nähe des Eingangs, ist die Chance, diesen zu vergessen, sehr viel geringer. In der Feiertagshektik besteht in vielen Momenten die Gefahr, die Schlüssel zu vergessen oder zu verlieren. Auch unterwegs gilt es, die Schlüssel immer in derselben Jacken- oder Hosentasche zu tragen. Am besten mit einem Band, welches an der Hosenschlaufe befestigt ist.


Weihnachten ist ein lohnendes Geschäft


Auf Weihnachten freut sich nicht nur der Weihnachtsmann und seine Elfen, sondern auch die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Für die Schlüsselnotdienste sind die Feiertage ein willkommenes Fest. Sie sind berechtigt, für ihren Einsatz einen Feiertagszuschlag zu berechnen. Das ist auf dem ersten Blick nur fair, denn auch Mitarbeiter eines Schlüsselnotdienstes feiern Weihnachten. Doch einige Unternehmen übertreiben es mit der Berechnung der Zusatzkosten.


Verständliche Fragen verlangen verständliche Antworten


Was kostet die Türöffnung? Eine ganz einfache Frage, die Kunden in der Not keinesfalls zögerlich stellen dürfen, eher fordernd. Sonst erhalten viele Kunden keine verbindliche Aussage oder falsche Angaben. Kunden müssen wissen, dass einige Schlüsseldienste nur die Netto-Preise nennen, nicht aber die Brutto-Preise. Dabei wird der Brutto-Preis und nicht der Netto-Preis fällig. Brutto beinhaltet bereits Steuern und Zusatzgebühren für den Feiertagseinsatz. Wer das weiß, der ist im Vorteil und sollte die Frage spezifizieren: Wie hoch ist der Brutto-Preis für die Türöffnung inklusive aller Zuschläge und Mehrwertsteuer? Wer darauf keine verständliche Antwort erhält, der sucht nach einem anderen Anbieter.


Der Schwerstarbeiter Trick


Die Türöffnung ist für einen erfahrenen Handwerker eine kurze Arbeit. Der Aufwand beträgt teils weniger als fünf Minuten, mehr als 20 Minuten sollte ein Handwerker für eine verschlossene Türöffnung nicht benötigen. Laien haben aber nur wenig Ahnung von der Materie, was viele Mitarbeiter eines Schlüsseldiensts ausnutzen. Der Handwerker strengt sich mit vollem Körpereinsatz an und kommt dabei ordentlich ins Schwitzen. Er stöhnt, flucht und erzählt irgendetwas, was die Kunden kaum verstehen. Sie sollen nur den Eindruck gewinnen, dass es verdammt schwer ist, eine Tür zu öffnen. Die schweißtreibende Arbeit will der Handwerker selbstverständlich entlohnt haben und fügt einen satten Aufschlag hinzu. Kunden sollten dann die Polizei rufen, um den Vorfall zu dokumentieren. Das ist wichtig, wenn es zum Widerspruch gegen die Rechnung kommt.


Die falsche Rechnung


Hier müssen Kunden besonders gut aufpassen. Einige Handwerker behaupten, dass auf der Rechnung nur der Arbeitseinsatz aufzulisten ist, nicht aber etwaige Zuschläge. Das stimmt nicht, der Gesamtpreis setzt sich aus allen anfallenden Posten zusammen. Das ist schlichtweg Betrug und Kunden sollten bei Erhalt einer falschen Rechnung den Handwerker zur sofortigen Korrektur auffordern. Zahlungen sind am besten elektronisch mit der Bank- oder Kreditkarte durchzuführen. Bargeldzahlungen lassen sich nur schwer nachvollziehen im Streitfall.

Foto: © Von Dimco@adobe.com

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